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22 K 984/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-04, 22 K 984/20.A
22 K 984/20.AVerwaltungsgericht04.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-04
Aktenzeichen: 22 K 984/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0104.22K984.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden den Klägern je zur Hälfte auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfe die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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