Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-02, 8 K 5954/21

8 K 5954/21Verwaltungsgericht02.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 5954/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-01-02

Aktenzeichen: 8 K 5954/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0102.8K5954.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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