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20 L 1833/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-16, 20 L 1833/22
20 L 1833/22Verwaltungsgericht16.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 20 L 1833/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1216.20L1833.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 5621/22 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 01.09.2022 wird hinsichtlich deren Ziffer 1 wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 4, soweit sie sich auf die Durchsetzung von Ziffer 1 bezieht, angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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