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17 K 2382/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-13, 17 K 2382/20.A
17 K 2382/20.AVerwaltungsgericht13.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-13
Aktenzeichen: 17 K 2382/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1213.17K2382.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurück genommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 08.04.2020 verpflichtet festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf den Irak vorliegt.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
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