Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-08, 12 L 1755/22

12 L 1755/22Verwaltungsgericht08.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 1755/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-08

Aktenzeichen: 12 L 1755/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1208.12L1755.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Es wird festgestellt, dass die unter dem Aktenzeichen 12 K 6953/22 geführte Klage aufschiebende Wirkung hat, soweit mit ihr die Aufhebung der Ziffern 1 und 2 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 20.11.2022 begehrt wird. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller fünf Sechstel und die Antragsgegnerin ein Sechstel.
    1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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