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22 K 6207/21.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-07, 22 K 6207/21.A
22 K 6207/21.AVerwaltungsgericht07.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: 22 K 6207/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1207.22K6207.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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