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22 K 6077/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-06, 22 K 6077/19
22 K 6077/19Verwaltungsgericht06.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-06
Aktenzeichen: 22 K 6077/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1206.22K6077.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte seinen Gebührenbescheid vom 09.09.2019 in Höhe von 2,70 € aufgehoben hat.
Im Übrigen wird der Gebührenbescheid des Beklagten vom 09.09.2019 aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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