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19 K 4406/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-24, 19 K 4406/20
19 K 4406/20Verwaltungsgericht24.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 19 K 4406/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1124.19K4406.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.07.2020 verpflichtet, über das Übernahmebegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4, der Kläger zu 1/4.
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