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21 L 1413/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-15, 21 L 1413/22
21 L 1413/22Verwaltungsgericht15.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: 21 L 1413/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1115.21L1413.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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