Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-11, 13 K 1628/20

13 K 1628/20Verwaltungsgericht11.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 1628/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-11

Aktenzeichen: 13 K 1628/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1111.13K1628.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch das beklagte Land durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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