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35 K 5983/22.T•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-10, 35 K 5983/22.T
35 K 5983/22.TVerwaltungsgericht10.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-10
Aktenzeichen: 35 K 5983/22.T
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1110.35K5983.22T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Rechtsweg zu den Berufsgerichten für Heilberufe wird für unzulässig erklärt.
Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
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