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7 K 1455/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-08, 7 K 1455/19
7 K 1455/19Verwaltungsgericht08.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 7 K 1455/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1108.7K1455.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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