Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-03, 15 L 1570/22

15 L 1570/22Verwaltungsgericht03.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 1570/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-03

Aktenzeichen: 15 L 1570/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1103.15L1570.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

    1. Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, eine Stelle für den Studiengang Gehobener nichttechnischer Dienst in den Nachrichtendiensten des Bundes (Fachrichtung Verfassungsschutz) zum Studienbeginn 01.04.2023 freizuhalten und nicht mit einem Mitbewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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