Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-02, 18 L 1522/22

18 L 1522/22Verwaltungsgericht02.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 L 1522/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-02

Aktenzeichen: 18 L 1522/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1102.18L1522.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 5288/22 der Antragsteller zu 3. – 5. gegen die die Bewohnerparkzone „Pauli“ schaffenden verkehrsrechtlichen Anordnungen der Antragsgegnerin vom 3. März 2021 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Von den Gerichtskosten tragen die Antragsteller zu 1. und 2. je 1/5 und die Antragsgegnerin 3/5. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 3. – 5. trägt die Antragsgegnerin. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen die Antragsteller zu 1. und 2. je zu 1/5. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.500,- Euro festgesetzt.

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