Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-25, 22 K 5324/19

22 K 5324/19Verwaltungsgericht25.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 5324/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-25

Aktenzeichen: 22 K 5324/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1025.22K5324.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 30.07.2019 (Spielhalle 1, I. -T. -Straße 0) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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