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23 K 1614/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-19, 23 K 1614/21
23 K 1614/21Verwaltungsgericht19.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-19
Aktenzeichen: 23 K 1614/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1019.23K1614.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen zu 2) bis 8) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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