Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-05, 5 K 5085/21

5 K 5085/21Verwaltungsgericht05.10.2022

Regest

Vereinbarkeit des § 60 a Abs. 6 AufenthG mit höherrangigem Recht, hier Artikel6 GG Atypische Fallkonstellation Beeinträchtigung des Rechtes auf Familienleben eines aufenthaltsberechtigten, weil gut integrierten Jugendlichen durch das Arbeitsverbot der faktisch alleinerziehenden Mutter mit der Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftstaates

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 5 K 5085/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-05

Aktenzeichen: 5 K 5085/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1005.5K5085.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Art. 6 GG; § 60a Abs. 6 AufenthG; § 25a Abs. 1 und 2 AufenthG, § 25 b AufenthG

Leitsätze

Vereinbarkeit des § 60 a Abs. 6 AufenthG mit höherrangigem Recht, hier Artikel6 GG

Atypische Fallkonstellation

Beeinträchtigung des Rechtes auf Familienleben eines aufenthaltsberechtigten, weil gut integrierten Jugendlichen durch das Arbeitsverbot der faktisch alleinerziehenden Mutter mit der Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftstaates

Tenor

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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