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8 K 73/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 8 K 73/20
8 K 73/20Verwaltungsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 8 K 73/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.8K73.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 3. Dezember 2019 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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