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8 K 2273/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 8 K 2273/19
8 K 2273/19Verwaltungsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 8 K 2273/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.8K2273.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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