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4 K 6606/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 4 K 6606/21
4 K 6606/21Verwaltungsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 4 K 6606/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.4K6606.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kostenschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Kostengläubigerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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