Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 4 K 5436/21

4 K 5436/21Verwaltungsgericht29.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 4 K 5436/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-29

Aktenzeichen: 4 K 5436/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.4K5436.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte

Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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