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22 K 4565/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 22 K 4565/22.A
22 K 4565/22.AVerwaltungsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 22 K 4565/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.22K4565.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird darüber hinaus unter teilweiser Aufhebung von Ziffern 3. bis 6. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22. Juni 2018 (Az. 0000000-00) soweit diese die Kläger betreffen verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beklagte und die Kläger jeweils zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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