Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-16, 16 K 505/22

16 K 505/22Verwaltungsgericht16.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 16 K 505/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-16

Aktenzeichen: 16 K 505/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0916.16K505.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Der Schlussbescheid der Bezirksregierung L. – Az. 34.Soforthilfe2020-370059 – vom 19.12.2021 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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