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16 K 125/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-16, 16 K 125/22
16 K 125/22Verwaltungsgericht16.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 16 K 125/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0916.16K125.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Der Schlussbescheid der Bezirksregierung L. – Az. 34.Soforthilfe2020-171358 – vom 18.12.2021 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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