Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-14, 3 K 6173/14

3 K 6173/14Verwaltungsgericht14.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 3 K 6173/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-14

Aktenzeichen: 3 K 6173/14

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0914.3K6173.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 83 Prozent und der Beklagte zu 17 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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