Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-13, 14 K 2468/18

14 K 2468/18Verwaltungsgericht13.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 2468/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-13

Aktenzeichen: 14 K 2468/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0913.14K2468.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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