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6 K 5903/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-06, 6 K 5903/19
6 K 5903/19Verwaltungsgericht06.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 6 K 5903/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0906.6K5903.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 14.02.2019 auf Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse M unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
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