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6 K 1043/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-06, 6 K 1043/21
6 K 1043/21Verwaltungsgericht06.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 6 K 1043/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0906.6K1043.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26. Februar 2021 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
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