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8 K 672/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-01, 8 K 672/20
8 K 672/20Verwaltungsgericht01.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 8 K 672/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0901.8K672.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Beklagten vom 22. Januar 2020 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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