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22 L 913/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-31, 22 L 913/22.A
22 L 913/22.AVerwaltungsgericht31.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 22 L 913/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0831.22L913.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller.
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