Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-31, 15 L 1318/22

15 L 1318/22Verwaltungsgericht31.08.2022

Regest

§ 53 Abs. 1 Satz 2 BBG dient der Planungssicherheit der Behörde und normiert nicht lediglich eine Prüffrist.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 1318/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-31

Aktenzeichen: 15 L 1318/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0831.15L1318.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG

Leitsätze

§ 53 Abs. 1 Satz 2 BBG dient der Planungssicherheit der Behörde und normiert nicht lediglich eine Prüffrist.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

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