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7 K 8100/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-30, 7 K 8100/18
7 K 8100/18Verwaltungsgericht30.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-30
Aktenzeichen: 7 K 8100/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0830.7K8100.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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