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5. Kammer•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-25, 5. Kammer
5. KammerVerwaltungsgericht25.08.2022
Leitsatz Sachgebiet: Ausländerrecht FachkräfteeinwanderungsG Normen: § 155 Abs. 4 VwGO; § 153 Abs. 3 S. 2 VwGO, § 18 b Abs. 1 AufenthG, § 39 Abs. 2 AufenthG, § 25 VwVfG Schlagwörter : Leitsatz: Zustimmung der Bundesagentur zur Arbeit zur Beschäftigung einer akademischen Fachkraft, die den akademischen Abschluss im Inland erworben hat Mangelhafte Beratung VG Köln, Beschluss vom 25.08.2022, 5 K 1902/22; 1. Instanz: .
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 5. Kammer
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0825.5KAMMER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Leitsatz
| Sachgebiet: | Ausländerrecht
FachkräfteeinwanderungsG | | --- | --- | | | | | Normen: | § 155 Abs. 4 VwGO; § 153 Abs. 3 S. 2 VwGO, § 18 b Abs. 1 AufenthG, § 39 Abs. 2 AufenthG, § 25 VwVfG | | | | | Schlagwörter : | |
Leitsatz:
Zustimmung der Bundesagentur zur Arbeit zur Beschäftigung einer akademischen Fachkraft, die den akademischen Abschluss im Inland erworben hat
Mangelhafte Beratung
VG Köln, Beschluss vom 25.08.2022, 5 K 1902/22;
Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene zu gleichen Teilen mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die sie selber tragen.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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