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22 K 2033/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-21, 22 K 2033/21
22 K 2033/21Verwaltungsgericht21.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-21
Aktenzeichen: 22 K 2033/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0821.22K2033.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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