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20 K 2676/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-18, 20 K 2676/21
20 K 2676/21Verwaltungsgericht18.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-18
Aktenzeichen: 20 K 2676/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0818.20K2676.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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