Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 26 K 1856/22

26 K 1856/22Verwaltungsgericht17.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 26 K 1856/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-17

Aktenzeichen: 26 K 1856/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.26K1856.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 02.12.2021 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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