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21 K 6712/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 21 K 6712/20
21 K 6712/20Verwaltungsgericht17.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 21 K 6712/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.21K6712.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Ziffer 1 und 3 des Beschlusses der Beklagten vom 12. Dezember 2019 (BK0-00/000) werden im Verhältnis zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Genehmi-gung für Standard- Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (jeweils national) aufgeho-ben.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweiligen Vollstre-ckungsschuldner dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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