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21 K 5020/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 21 K 5020/21
21 K 5020/21Verwaltungsgericht17.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 21 K 5020/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.21K5020.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
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