Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 21 K 5020/21

21 K 5020/21Verwaltungsgericht17.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 5020/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-17

Aktenzeichen: 21 K 5020/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.21K5020.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.