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20 K 4549/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-11, 20 K 4549/21
20 K 4549/21Verwaltungsgericht11.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-11
Aktenzeichen: 20 K 4549/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0811.20K4549.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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