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2 L 1051/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-09, 2 L 1051/22
2 L 1051/22Verwaltungsgericht09.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-09
Aktenzeichen: 2 L 1051/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0809.2L1051.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilrechtsschutzverfahren wird abgelehnt.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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