Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-09, 2 L 1051/22

2 L 1051/22Verwaltungsgericht09.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 1051/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-09

Aktenzeichen: 2 L 1051/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0809.2L1051.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilrechtsschutzverfahren wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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