Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-03, 20 L 800/22.A

20 L 800/22.AVerwaltungsgericht03.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 800/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-03

Aktenzeichen: 20 L 800/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0803.20L800.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

    1. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und zur unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Rechtanwältin H. , 00000 P. , beigeordnet.
    1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragsteller aufgrund der Abschiebungsandrohung aus dem Bescheid vom 22.12.2017 (0000000-000) vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache 20 K 2878/22.A nicht erfolgen darf.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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