projekte
19 L 1076/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-03, 19 L 1076/22
19 L 1076/22Verwaltungsgericht03.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-03
Aktenzeichen: 19 L 1076/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0803.19L1076.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller ab sofort vorläufig einen Betreuungsplatz mit 35 Stunden in einer wohnortnahen und zumutbaren Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu 4/5, der Antragsteller zu 1/5.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.