projekte
13 K 4645/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-28, 13 K 4645/19
13 K 4645/19Verwaltungsgericht28.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 13 K 4645/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0728.13K4645.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, dem Kläger Informationszugang zu dem vorläufigen Bericht des Max-Rubner-Instituts vom 21. September 2018 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.