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23 K 3082/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-20, 23 K 3082/21
23 K 3082/21Verwaltungsgericht20.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-20
Aktenzeichen: 23 K 3082/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0720.23K3082.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 9/10, die Beklagte zu 1/10.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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