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7 K 6331/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-19, 7 K 6331/18
7 K 6331/18Verwaltungsgericht19.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-19
Aktenzeichen: 7 K 6331/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0719.7K6331.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollsteckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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