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7 K 2812/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-19, 7 K 2812/20
7 K 2812/20Verwaltungsgericht19.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-19
Aktenzeichen: 7 K 2812/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0719.7K2812.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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