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22 K 6193/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-13, 22 K 6193/20.A
22 K 6193/20.AVerwaltungsgericht13.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-13
Aktenzeichen: 22 K 6193/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0713.22K6193.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. November 2020 (Gesch.-Z.: 0000000-0-000) wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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