Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-13, 15 L 321/22

15 L 321/22Verwaltungsgericht13.07.2022

Regest

Zum Vergleich von Beurteilungen von Angestellten einer bestimmten Entgeltgruppe des TVöD und Beamten.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 321/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-13

Aktenzeichen: 15 L 321/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0713.15L321.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Kammer

Normen: Art. 33 GG

Leitsätze

Zum Vergleich von Beurteilungen von Angestellten einer bestimmten Entgeltgruppe des TVöD und Beamten.

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beförderungsdienstposten „XX.X.00.00 Sachbearbeitung in herausgehobener Stellung im Arbeitsbereich ,Fachliche Systembetreuung‘“ mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Bewerbung der Antragstellerin erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten als Gesamtschuldnerinnen. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

    1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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