Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-08, 3 L 927/22

3 L 927/22Verwaltungsgericht08.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 3 L 927/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-08

Aktenzeichen: 3 L 927/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0708.3L927.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene A 14 LBesO Stelle „Oberstudienrätin am Städtischen Gymnasium I. , Aufgabe: Studienorientierung", mit einer anderen Mitbewerberin/einem anderen Mitbewerber, insbesondere mit der Mitbewerberin, Frau P. , zu besetzen und aufgegeben, alles zu unterlassen, was eine Ernennung und Beförderung einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers in die vorgenannte Stelle bewirken könnte, bis über die Bewerbung der Antragstellerin um diese Stelle unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts im Rahmen eines erneut durchzuführenden Auswahlverfahrens entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der erneuten Entscheidung an die Antragstellerin abgelaufen ist.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.