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20 K 1241/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-04, 20 K 1241/21
20 K 1241/21Verwaltungsgericht04.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-04
Aktenzeichen: 20 K 1241/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0704.20K1241.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Der Bescheid vom 25.02.2021 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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